Darf ich während des Trainings für Social Media filmen?
Das Filmen während des Fahrsicherheitstrainings aus diversen rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen
nicht erlaubt ist.
Einige der Hauptgründe hierfür sind:
Datenschutz: Um die Privatsphäre der anderen Teilnehmer und Instruktoren zu wahren, dürfen ohne ausdrückliche
Genehmigung keine Personen gefilmt werden.
Versicherungsschutz: Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, insbesondere zum Zweck von Filmaufnahmen, ist aus
versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Ablenkung: Das Filmen kann den Ablauf des Trainings stören und andere Teilnehmer ablenken, was die Sicherheit
während der Übungen beeinträchtigen könnte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Regelungen zum Schutz aller Beteiligten getroffen wurden.