Darf ich während des Trainings für Social Media filmen?

Das Filmen während des Fahrsicherheitstrainings aus diversen rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt ist. Einige der Hauptgründe hierfür sind: Datenschutz: Um die Privatsphäre der anderen Teilnehmer und Instruktoren zu wahren, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung keine Personen gefilmt werden. Versicherungsschutz: Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, insbesondere zum Zweck von Filmaufnahmen, ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Ablenkung: Das Filmen kann den Ablauf des Trainings stören und andere Teilnehmer ablenken, was die Sicherheit während der Übungen beeinträchtigen könnte. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Regelungen zum Schutz aller Beteiligten getroffen wurden.

Darf ich während des

Trainings für Social Media

filmen?

Das Filmen während des Fahrsicherheitstrainings aus diversen rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt ist. Einige der Hauptgründe hierfür sind: Datenschutz: Um die Privatsphäre der anderen Teilnehmer und Instruktoren zu wahren, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung keine Personen gefilmt werden. Versicherungsschutz: Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, insbesondere zum Zweck von Filmaufnahmen, ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Ablenkung: Das Filmen kann den Ablauf des Trainings stören und andere Teilnehmer ablenken, was die Sicherheit während der Übungen beeinträchtigen könnte. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Regelungen zum Schutz aller Beteiligten getroffen wurden.